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Was sind die Voraussetzungen für eine Bewerbung?


Machen Sie heute den ersten Schritt,
dann sind Sie schon bald am Ziel!

Wenn Sie sich für einen Ausbildungsplatz bei der Polizei Baden-Württemberg bewerben wollen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Sie sind nicht mit dem Gesetz in Konflikt gekommen (im Sinne einer strafbaren Handlung).
Sie sind Deutsche(r) im Sinne von Artikel 116 Grundgesetz
(für nichtdeutsche Bewerberinnen und Bewerber sind Ausnahmen möglich).
Sie bieten die Gewähr dafür, dass Sie für die freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten, wie sie im Grundgesetz verankert ist.
Ihr Auftreten und Ihr Erscheinungsbild entspricht dem Berufsbild einer Polizeibeamtin/eines Polizeibeamten.
Mindestgröße für Männer und Frauen: 1,60 m
Sie verfügen über eine gute körperliche Fitness und einen guten Gesundheitszustand.
Sie erfüllen die besonderen Voraussetzung für die Ausbildung mittlerer Dienst bzw. gehobener Dienst und ggf. für nichtdeutsche Bewerberinnen und Bewerber.

Sie besitzen bzw. erwerben mindestens einen mittleren Bildungsabschluss?


Die Voraussetzungen, um sich für eine Ausbildung
im mittleren Polizeivollzugsdienst zu bewerben                                                                              
Sie erfüllen die allgemeinen Voraussetzungen.  
Sie besitzen bzw. erwerben einen mittleren Bildungsabschluss (Realschule oder als Hauptschüler einen als gleichwertig anerkannten Abschluss) oder einen Abschluss höherer Schulen.
Der Notendurchschnitt Ihres Bewerbungszeugnisses beträgt mit mittlerem Bildungsabschluss mindestens 3,2. Die Berechnung des Notendurchschnitts erfolgt nach einem eigenen Berechnungsmodus der Bereitschaftspolizei. (Mit abgeschlossener Berufsausbildung sind Ausnahmen vom Mindestnotendurchschnitt möglich).
Mit einem höheren Schulabschluss ist die Bewerbung mit dem Versetzungszeugnis in die Abschlussklasse bzw. dem Abschlusszeugnis möglich.
Sie sind am Tag Ihrer gewünschten Einstellung zwischen 16,5 - 30 Jahre alt.
(Mit abgeschlossener Berufsausbildung / Studium sind Ausnahmen vom Höchstalter möglich)

Hinweis: Die Fahrerlaubnisklasse B müssen Sie bis zu einem bestimmten Ausbildungsabschnitt auf eigene Kosten bei einer privaten Fahrschule erwerben.

Die Informationen für den Gehobenen Dienst werden derzeit noch bearbeitet, da leider ein Fehler im System dieser Homepage vorliegt.Wir bitten um Ihr Verständnis.
 
   
     
 

Sehr geehrter Besucher, zum 30.01.2014 werden wir unser Forum schließen. Leider gab es nicht die gewünschte Resonanz. Sollte sich die Nachfrage diesbezüglich jedoch wieder erhöhen sind wir jederzeit gerne bereit dieses erneut zur Verfügung zu stellen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Wir Renovieren! Ab heute wird diese Seite wieder Aktuallisiert und neu überarbeitet, bitte haben sie deshalb dafür Verständnis das einzelne Funktionen nicht abrufbar sein werden und nicht alle Inhalte auf dem neusten Stand sind, dies wird aber schon in den nächsten Tagen der Fall sein. Danke euer Micky Stand.:
 
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